Bei der „Volleinspeisung“ speisen Sie die erzeugte Energie komplett in unser Netz ein.
Beim Modell der „Überschusseinspeisung“ nutzen Sie Ihren Strom teilweise selbst und speisen Sie überschüssige Energie in unser Netz ein.
Ab dem 01.08.2014 in Betrieb genommene Anlagen sind für den Teil des selbstverbrauchten Stroms, EEG-Umlage-pflichtig. Hierfür ist eine EEG-Umlage an den Verteil-, bzw. Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Für ältere Anlagen gilt eine individuelle Regelung. Falls Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich bitte bei unserem Team Abrechnung.
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