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Die Regelungen des NABEG 2.0 zum Redispatch sind für alle Netzbetreiber relevant, die EE- und KWK-Anlagen, konventionelle Energieanlagen und Speicher mit einer Leistung von mehr als 100 kW an ihr Netz angeschlossen haben. Darüber hinaus sind ebenso Anlagen kleiner gleich 100 kW in den Gesamtprozess einzubeziehen, sofern eine Möglichkeit der Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber besteht. Netzbetreiber sind Übertragungsnetzbetreiber, Verteilnetzbetreiber und Betreiber geschlossener Verteilnetze.