Die Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Kraftwerks-Netzanschlussverordnung – KraftNAV) regelt Bedingungen für den Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (Erzeugungsanlagen). Seit dem Jahr 2007 werden hierbei nur Anlagen mit einer Nennleistung ab 100 Megawatt an Elektrizitätsversorgungsnetzen mit einer Spannung von mindestens 110 Kilovolt berücksichtigt. Diese Regelungen sind hinsichtlich der Pflichten der Netzbetreiber im Sinne des § 111 Absatz 2 Nr. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes abschließend.
Unterliegt Ihre Einspeiseanlagen keinem gesetzlichen Vergütungsanspruch, so erhalten Sie von uns ggf. ein vermiedenes Netzentgelt. Hierfür sind allerdings verschiedene Kriterien zu prüfen.
Die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes bleiben unberührt. Als Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes mit einer Spannung von 110 kV veröffentlicht die LEW Verteilnetz GmbH gemäß § 3 Absatz 1 KraftNAV nachfolgende Angaben:
Um Ihr Anschlussbegehren zu prüfen und die für eine entsprechende Anschlussnutzung verfügbaren Leitungskapazitäten zu ermitteln, benötigen wir Ihre „Angaben zum Kraftwerk“.
Bitte leiten Sie diese Daten per Einschreiben an:
LEW Verteilnetz GmbH
Abteilung ERSD-N-H
Schaezlerstraße 3
86150 Augsburg
Es gelten unsere standardisierten Bedingungen für einen Netzanschlussvertrag, der Ihnen wie folgt als kostenfreier Download zur Verfügung steht.
Kraftwerks-Netzanschlussverordnung