Bei Ihrer Netznutzung garantiert Ihnen die LEW Verteilnetz GmbH eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Wir agieren entsprechend den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 sowie der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung) und der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung) vom 25. Juli 2005.
KWK-Gesetz und EEG
Gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entstehen bei der Netznutzung Mehrkosten. Sofern sich die Netzbereichsgrenze von der Eigentumsgrenze (Netzbetreiber/Kunde) unterscheidet, berechnen wir zusätzlich ein individuell kalkuliertes Sonderentgelt. Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ist für diese Bestimmung ausschlaggebend.
Wir behalten uns eine Anpassung der Preise und Regelungen, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen, regulatorischen Vorgaben oder Marktentwicklungen, vor.
Individuelle Netzentgelte
Die Monatsleistungspreise für individuelle Netzentgelte mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme nach § 19 Abs. 1 StromNEV entnehmen Sie bitte dem Preisblatt 2 (Netzentgelte 2019) „Netznutzung Monatsleistungspreissystem“.
Individuelle Netzentgelte für atypische Netznutzung
Geht aus Ihren vorliegenden oder prognostizierten Verbrauchsdaten oder Vertragsinhalten hervor, dass der Höchstlastbetrag von der Jahreshöchstlast aller Stromentnahmen vorhersehbar abweicht, muss die LEW Verteilnetz GmbH als Netzbetreiber ein individuelles Netzentgelt anbieten (vgl. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV). Dies basiert immer auf dem jeweiligen Netznutzungsverhalten des Kunden.